Weil sie das Wort „Monster“ verwenden – Monster Energy will „Pokémon“ verbieten

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Markenstreit

In der Welt der Anime und Videospiele gibt es manchmal Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Franchises, die nicht immer kurzfristige Auswirkungen haben, aber dennoch für Aufsehen und Diskussionen sorgen. Eines der jüngsten Beispiele ist die Auseinandersetzung zwischen dem amerikanischen Getränkehersteller Monster Energy und den berühmten Videospiel- und Anime-Franchises Pokémon und Monster Hunter, bei denen es um die Verwendung des Wortes „Monster“ geht.

Nach zahlreichen Beschwerden in der Vergangenheit hat Monster Energy im November 2022 erneut eine Markenbeschwerde gegen die beiden Franchises Pokémon und Monster Hunter in Japan eingereicht. Der Hauptgrund für die Beschwerde ist die Verwechslungsgefahr von Produkten, die aus der Verwendung des Wortes „Monster“ in beiden Serien resultieren soll. Dabei handelt es sich bereits um über 100 Markenbeschwerden, die Monster Energy in der Vergangenheit gegen verschiedene Franchises und Unternehmen eingereicht hat.

Die betroffenen Spiele sind unter anderem Pokémon X und Y, Pokémon Sun and Moon sowie Monster Hunter Cross und die gesamte Marke Monster Hunter. Bei Pokémon X und Y, sollen unter anderem die Logos zu ähnlich zum Monster Energy sein. Die Buchstaben X und Y seien so entworfen worden, dass es sich der Krallen-artigen Form des Ms in Monster ähneln würde.

Monster Energy
Monster Energy
Pokemon X und Y
Pokemon X und Y

Beschwerden routinemäßig abgelehnt

Die Japan Patent Office (JPO), zuständig für Marken- und Patentanmeldungen, hat bisher jedoch routinemäßig die Beschwerden von Monster Energy abgelehnt. Experten halten es für unwahrscheinlich, dass Monster Energy eine Änderung des Brandings der beiden Franchises Pokémon und Monster Hunter erreichen wird, es sei denn, es kommt zu einer grundlegenden Änderung des japanischen Markenrechts.

Einer der Hauptgründe, warum Monster Energy diese Beschwerde eingereicht hat, ist der Versuch, ihren Markennamen und das damit verbundene Image zu schützen. Bei einer erfolgreichen Klage könnten möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend gemacht oder Lizenzen für die Nutzung des Wortes „Monster“ in bestimmten Zusammenhängen verlangt werden. Allerdings bleibt abzuwarten, ob der Getränkehersteller mit seinen Versuchen erfolgreich sein wird.

Fans der Pokémon- und Monster Hunter-Serien müssen sich jedoch vorerst keine Sorgen machen, denn die aktuellen Beschwerden haben bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die beiden Franchises.

Quelle: automaton(jp)

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