Demon Slayer: Trailer-Leak sorgt für Empörung - Produzenten drohen mit Haftstrafen

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Exklusiver Trailer

Im Zeitalter des Internets sind Leaks leider keine Seltenheit mehr - vor allem nicht bei weltweit gefeierten Produktionen wie Demon Slayer. Am 9. Mai 2025 wurde der Anime-Film Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba the Movie - Mugen Train erneut in japanischen Kinos gezeigt. Die Wiederaufführung war Teil einer Werbekampagne für die kommende Film-Trilogie zum „Infinity Castle“-Handlungsbogen, dem großen Finale der Serie. Als besonderes Highlight präsentierte man am Ende der Vorstellung einen exklusiven Trailer zum ersten Teil der Trilogie - ausschließlich für Kinobesucher.

Doch einige Zuschauer hielten sich nicht an diese Exklusivität: Sie filmten den Trailer heimlich mit und veröffentlichten das Material anschließend auf Plattformen wie X (ehemals Twitter), YouTube oder TikTok. Dieses Verhalten sorgte für erheblichen Ärger bei den Verantwortlichen hinter Demon Slayer, die den Clip bewusst nur einem ausgewählten Publikum zeigen wollten, um Spannung und Vorfreude gezielt aufzubauen.

Die Produzenten reagierten prompt. Auf ihrem offiziellen X-Account machten sie deutlich, dass durch die Leaks ihr Vertrauen missbraucht wurde. Die unerlaubte Veröffentlichung habe ihnen die Möglichkeit genommen, den Trailer kontrolliert und zum richtigen Zeitpunkt mit der Fangemeinde zu teilen. Als Konsequenz kündigten sie nun rechtliche Schritte an - inklusive potenzieller Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen der Mitschnitte.

Haft und hohe Geldstrafen

Die Produzenten von Demon Slayer verurteilen das Verhalten der sogenannten „Leaker“ scharf. In einem offiziellen Statement heißt es:

Ein heimlich aufgenommenes Video des kinoexklusiven Trailers zum ‚Mugen Castle Arc‘, der am Ende der aktuellen Wiederaufführung von Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba the Movie - Mugen Train gezeigt wird, ist im Internet aufgetaucht.

Dabei verweisen die Verantwortlichen auf das japanische „Gesetz zur Verhinderung des heimlichen Filmens in Kinos“, das das unerlaubte Aufnehmen von Filminhalten als Straftat einstuft. Zusätzlich stellt die Veröffentlichung solcher Mitschnitte eine schwere Urheberrechtsverletzung dar.

Die möglichen Strafen sind deutlich: Wer gegen beide Gesetze verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Yen (rund 60.720 Euro) rechnen - im schlimmsten Fall sogar mit beidem. Mit dieser klaren Warnung wollen die Produzenten potenzielle Nachahmer abschrecken und weitere Leaks verhindern.

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