Von Mensch vs. Maschine: Spannende Entwicklungen in Japans neuestem Streit um KI-generierte Bilder

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Mensch vs. Maschine

In der modernen digitalen Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, findet in Japan eine hitzige Debatte statt. Es geht um die Frage, inwieweit KI-generierte Bilder das Urheberrecht verletzen können und welche Regulierungen erforderlich sind, um Urheber zu schützen, ohne den technologischen Fortschritt zu hemmen.

Die Kluft zwischen Kunst und Technologie

Japan, das Land, das sowohl für seine reiche Künstlertradition als auch für seine fortschrittliche Technologie bekannt ist, steht nun an der Schnittstelle, wo diese beiden Welten aufeinandertreffen. Eine der Stimmen in dieser Debatte ist Ken Akamatsu, der Schöpfer von „Love Hina“. Bekannt für sein Engagement in Sachen Urheberrecht und Kunstfreiheit, brachte Akamatsu die Debatte als Vertreter der Liberaldemokratischen Partei in das Parlament ein. Der Hauptstreitpunkt ist, ob Kunst, die von einer KI ohne direkte menschliche Beteiligung erstellt wird, das Urheberrecht von Künstlern verletzt, deren Werke möglicherweise in den Datenpool eingeflossen sind, auf dem die KI ihre Schöpfungen aufbaut.

Die rechtliche Grauzone

Die juristischen Herausforderungen sind enorm. Aktuell wird diskutiert, ob Ähnlichkeiten zwischen einem KI-generierten Bild und einem bestehenden Kunstwerk, das nicht explizit Teil des Lernprozesses der KI war, ausreichen, um von einer Urheberrechtsverletzung zu sprechen. Diese komplexen Fragestellungen gehen über das klassische Verständnis von Urheberrecht hinaus und könnten neue Rechtsprechungen erfordern. Zusätzlich könnte es dazu kommen, dass nicht nur die Nutzer, sondern auch die Entwickler der KI-Programme rechtlich belangt werden könnten.

Zukunftsaussichten für Kreativität und KI

Während diese Debatte weiterläuft, bleibt die Frage bestehen, wie sich das Urheberrecht in einer Welt, in der kreative KI allgegenwärtig ist, entwickeln wird. Jeder Fortschritt in der KI-Technologie und jeder Testfall könnte neue Präzedenzfälle schaffen und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern. Länder weltweit beobachten und diskutieren ähnliche Fragestellungen, was darauf hindeutet, dass es in Zukunft zu internationalen Abkommen oder Standards kommen könnte.

AI Schutz für Mangaka

Im Kern der Thematik stehen der Schutz der Künstler und ihrer Rechte sowie die Frage, wie Innovation und Kreativität in der Ära der KI gefördert werden können, ohne dass die Rechte einzelner verletzt werden.

Laut Ken Akamatsu reiche es bereits aus, wenn die AI versuche einen bestimmten Stil zu kopieren. So nimmt er als Beispiel die LoRA von Kishin Higuchi, der seine AI mit selbst erstellten Bildern trainiert hat, die jedoch einen bestimmten Stil versuchen zu imitieren. So schreibt er auf X:

Wir haben viele Fragen zu Kishin Higuchis LoRA erhalten. Das Besondere an dieser Situation ist, dass der Vertriebskanal Civitai sagt: „Alle für das Lernen verwendeten Bilder wurden von mir selbst erstellt, und es wurden keine urheberrechtlich geschützten Werke von Illustratoren verwendet.“ Aber selbst wenn das eigene Werk des Illustrators nicht für das KI-Lernen verwendet wird, kann es urheberrechtlich geschützt sein, wenn der Akt der Erstellung und Verwendung des Produkts „Ähnlichkeit und Abhängigkeit“ zu bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken aufweist“.

Diese Interpretation von Copyright zeigt, wie stark Ken Akamatsu versucht, die Rechte der Mangaka zu verteidigen, und wie komplex das Problem von AI und Copyright in der digitalen Welt geworden ist. Obwohl aktuell noch keine Gesetze entschieden wurden, wird die Entwicklung zu diesem Thema von der ganzen Welt heiß verfolgt. Jegliche Entscheidung könnte richtungsweisend für die gesamte Welt werden und ist daher von großer Bedeutung.

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